Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Genuss Personal – Tobias und Dijana Schumacher GbR · Stand: 02. November 2026

Allgemeine Informationen

Unternehmen
Tobias und Dijana Schumacher GbR
Geschäftsbezeichnung
Genuss Personal
Rechtsform
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gesellschafter
Tobias Schumacher und Dijana Schumacher
Geschäftsanschrift
Lerchesflurweg 1866119 SaarbrückenDeutschland
Kontakt
Telefon: +49 (0) 163 9005030E-Mail: tobias@genusspersonal.deWebsite: https://genusspersonal.de

Präambel

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Erbringung von Agentur-, Marketing- und Beratungsdienstleistungen durch die Tobias und Dijana Schumacher GbR, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Genuss Personal“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber gewerblich tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie rechtsfähigen Personengesellschaften (nachfolgend „Kunde“).

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere auf dem Gebiet des digitalen Marketings, Social Recruitings, Personalmarketings sowie der Mitarbeiter- und Neukundengewinnung.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf Unternehmen der Gastronomie, insbesondere Restaurants, Cafés, Bars, Hotels und vergleichbaren Betrieben.

Ziel der Dienstleistungen ist die Förderung der geschäftlichen Interessen des Kunden durch gezielte digitale Marketingmaßnahmen.

Hierzu entwickelt, erstellt und betreut der Auftragnehmer insbesondere Werbekampagnen auf Social-Media-Plattformen.

Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Insbesondere können eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, Einstellungen, Neukunden, Reservierungen, Aufträgen oder Umsätzen nicht garantiert werden.

Dem Kunden ist bekannt, dass der Erfolg von Werbemaßnahmen von zahlreichen externen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.

Hierzu gehören insbesondere die aktuelle Arbeitsmarktsituation, regionale Nachfrage, Wettbewerbssituation, Qualität des Kundenangebots, Höhe des Werbebudgets und das Verhalten potenzieller Interessenten.

Abweichungen vom gemeinsam abgestimmten Kampagnenkonzept können sich auf die Ergebnisse der Werbemaßnahmen auswirken.

1. Vertragsgegenstand

1.1.Der Auftragnehmer erbringt für den Kunden individuelle Agentur-, Beratungs- und Marketingdienstleistungen auf dem Gebiet des digitalen Marketings.

1.2.Zum Leistungsangebot gehören insbesondere:

  • Digitale Mitarbeitergewinnung und Social Recruiting
  • Erstellung und Betreuung von Bewerberkampagnen
  • Personalmarketing für gastronomische Unternehmen
  • Neukundengewinnung durch digitale Werbemaßnahmen
  • Entwicklung individueller Marketingstrategien
  • Konzeption, Gestaltung und Schaltung von Werbeanzeigen
  • Erstellung von Werbetexten und Werbematerialien
  • Einrichtung und Betreuung von Social-Media-Werbekampagnen
  • Erstellung von Kontakt- und Bewerbungsformularen
  • Erstellung von Landingpages, sofern vereinbart
  • Laufende Kampagnenanalyse und Optimierung
  • Auswertung und Berichterstattung über Kampagnenergebnisse

1.3.Der jeweils geschuldete Leistungsumfang richtet sich nach dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem abgeschlossenen Kundenvertrag.

1.4.Der Kunde kann zusätzliche Dienstleistungen beauftragen. Diese bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich vergütet werden.

1.5.Die Zusammenarbeit erfolgt grundsätzlich digital. Besprechungen, Beratungen und Abstimmungen werden insbesondere telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz durchgeführt.

2. Allgemeine Regelungen

2.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Auftragnehmers und seiner Kunden im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen.

2.2.Die AGB gelten für sämtliche zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden geschlossenen Verträge, sofern sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.

2.3.Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

2.4.Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2.5.Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2.6.Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses vereinbarte Fassung der AGB. Änderungen bereits bestehender Vertragsverhältnisse bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

2.7.Vertragliche Verpflichtungen, die ihrem Inhalt nach über das Vertragsende hinaus bestehen, bleiben hiervon unberührt.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1.Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots beziehungsweise durch die Bestätigung eines Kundenauftrags durch den Auftragnehmer zustande.

3.2.Der Vertragsschluss kann schriftlich, elektronisch, in Textform oder fernmündlich erfolgen, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist.

3.3.Fernmündlich vereinbarte Vertragsinhalte sollen anschließend in Textform bestätigt werden. Insbesondere sind Leistungsumfang, Vergütung und Vertragslaufzeit nachvollziehbar zu dokumentieren.

3.4.Der konkrete Kundenvertrag sowie diese AGB bilden gemeinsam die Grundlage der Zusammenarbeit.

3.5.Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten geeignete Subunternehmer und externe Dienstleister einsetzen.

3.6.Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner eigenen vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.

4. Leistungsumfang und Pflichten des Auftragnehmers

4.1.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen.

4.2.Die Leistungserbringung beginnt nach vollständigem Eingang der vereinbarten Einrichtungspauschale und Vorliegen der erforderlichen Informationen und Zugriffsberechtigungen. Der Leistungsbeginn wird dem Kunden in Textform bestätigt.

4.3.Die Zusammenarbeit umfasst grundsätzlich vier Phasen:

  1. Erstgespräch und Analyse des Kundenbedarfs
  2. Strategieentwicklung und Kampagnenplanung
  3. Erstellung, Einrichtung und Start der Werbekampagnen
  4. Laufende Betreuung, Analyse und Optimierung

4.4.Der Auftragnehmer berücksichtigt bei der Entwicklung der Werbemaßnahmen die betrieblichen Anforderungen und wirtschaftlichen Ziele des Kunden.

4.5.Zeitliche Angaben zur Fertigstellung und Veröffentlichung von Werbekampagnen sind grundsätzlich Planungsangaben, sofern nicht ausdrücklich verbindliche Termine vereinbart wurden.

4.6.Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Werbemaßnahmen im Rahmen des vertraglich festgelegten Leistungsumfangs fachlich zu optimieren.

4.7.Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs müssen gesondert vereinbart werden.

4.8.Die technische Verfügbarkeit und Freigabe von Werbeanzeigen durch Drittplattformen liegen grundsätzlich außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Auftragnehmers. Für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen bleibt der Auftragnehmer verantwortlich.

5. Pflichten des Kunden

5.1.Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen notwendigen Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.

5.2.Hierzu gehören insbesondere Unternehmensinformationen, Stellenbeschreibungen, Kontaktdaten, Bilder, Videos, Werbematerialien sowie erforderliche Zugriffsberechtigungen.

5.3.Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

5.4.Der Kunde hat die notwendigen Administrations- und Zugriffsrechte für die vereinbarten Social-Media-Plattformen bereitzustellen.

5.5.Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für Rückfragen und notwendige Entscheidungen erreichbar ist.

5.6.Erforderliche Freigaben und Informationen sind innerhalb angemessener Fristen zu erteilen beziehungsweise bereitzustellen.

5.7.Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten des Auftragnehmers, soweit dieser die Verzögerung nicht selbst verursacht oder mitverursacht hat. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

5.8.Der Kunde ist grundsätzlich selbst für die Bearbeitung eingehender Bewerbungen und Kundenanfragen verantwortlich.

Insbesondere hat der Kunde Bewerber zeitnah zu kontaktieren und potenzielle Neukunden angemessen zu betreuen.

5.9.Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass Bewerber eingestellt werden, Interessenten eine Reservierung vornehmen oder Kunden einen Kauf beziehungsweise Auftrag abschließen.

5.10.Der Kunde ist verpflichtet, notwendige technische Voraussetzungen für die vereinbarte Leistungserbringung bereitzustellen.

5.11.Der Kunde stellt sicher, dass für die Werbekampagnen eine gültige Zahlungsmethode beim jeweiligen Werbeplattformbetreiber hinterlegt ist.

5.12.Vermutete unberechtigte Zugriffe auf gemeinsam genutzte Werbekonten oder andere sicherheitsrelevante Vorfälle sind unverzüglich mitzuteilen.

5.13.Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm angebotenen Arbeitsstellen, gastronomischen Leistungen, Preise und Angebote verantwortlich.

6. Vertragslaufzeit

6.1.Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann durch jede Vertragspartei in Textform mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Folgemonats gekündigt werden. Nach erstmaligem Vertragsschluss ist eine ordentliche Kündigung frühestens zum Ende des siebten Monats nach Beginn der Leistungserbringung möglich, sofern die Vertragsparteien keine anderweitige Vereinbarung treffen.

Eine Kündigung kann bereits während der Mindestvertragslaufzeit mit Wirkung zum frühestmöglichen zulässigen Beendigungstermin erklärt werden.

6.2.Der erste Monat nach Beginn der Leistungserbringung dient grundsätzlich der Konzeption, Erstellung und Vorbereitung der Werbekampagnen, die in den darauffolgenden Monaten ausgespielt werden.

Bei vorzeitiger Fertigstellung können die Werbekampagnen bereits früher veröffentlicht werden. Die Mindestvertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt.

6.3.Kann der Kunde eine ausgeschriebene Stelle vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit besetzen oder erreicht er seine angestrebten Ziele der Neukundengewinnung vorzeitig, kann die betreffende Werbekampagne auf seine Anweisung beendet werden.

Eine solche Beendigung stellt keine Kündigung des Vertragsverhältnisses dar.

Die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Mindestvertragslaufzeit bleibt grundsätzlich geschuldet, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder gesetzliche Rechte entgegenstehen.

6.4.Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.5.Auf Anweisung des Kunden können laufende Werbekampagnen vorübergehend pausiert werden.

Eine solche Pausierung führt weder zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit noch zu einer automatischen Reduzierung oder Aussetzung der vereinbarten Betreuungspauschale.

Gesetzliche Rechte aufgrund von Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

6.6.Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter, bis er unter Einhaltung der in Ziffer 6.1 vereinbarten Kündigungsregelung beendet wird.

6.7.Mit wirksamer Vertragsbeendigung endet die Verpflichtung des Auftragnehmers zur laufenden Kampagnenbetreuung. Weitere Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1.Allgemeines

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils individuell vereinbarten Angebot beziehungsweise Kundenvertrag.

Sie besteht grundsätzlich aus einer einmaligen Einrichtungspauschale sowie einer laufenden monatlichen Betreuungspauschale.

Die Kosten für das Werbebudget sind nicht in diesen Vergütungen enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.2.Einrichtungspauschale

Die einmalige Einrichtungspauschale vergütet den Aufwand für die Vorbereitung, Konzeption und Einrichtung der vereinbarten Marketingmaßnahmen.

Hierzu können insbesondere die Entwicklung der Kampagnenstrategie, die Einrichtung von Werbekonten beziehungsweise Werbestrukturen, die Gestaltung von Werbeanzeigen und die Vorbereitung der notwendigen technischen Abläufe gehören.

Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Die Einrichtungspauschale ist nach Rechnungsstellung vollständig zu begleichen.

Der Auftragnehmer beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang der vereinbarten Einrichtungspauschale mit der Leistungserbringung.

Für zusätzliche oder neue Kampagnen können gesonderte Einrichtungskosten vereinbart werden.

7.3.Monatliche Betreuungspauschale

Für die laufende Betreuung der vereinbarten Marketingmaßnahmen zahlt der Kunde die vertraglich festgelegte monatliche Betreuungspauschale.

Die monatliche Vergütung fällt ab dem vereinbarten Leistungsbeginn an. Sie umfasst die im Kundenvertrag vereinbarten Leistungen, einschließlich der jeweiligen Vorbereitungs- und Betreuungsphasen.

Die Betreuungspauschale ist monatlich im Voraus zu bezahlen, soweit im jeweiligen Kundenvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

7.4.Werbebudget

Das Werbebudget umfasst die Kosten für die Ausspielung der Werbeanzeigen durch externe Plattformbetreiber.

Bei den eingesetzten Plattformen handelt es sich insbesondere um Facebook und Instagram beziehungsweise die entsprechenden Werbedienste von Meta.

Das Werbebudget wird vom Kunden selbst getragen und grundsätzlich direkt an den jeweiligen Plattformbetreiber bezahlt.

Der Auftragnehmer geht für diese Werbekosten nicht in Vorleistung.

Die Höhe des Werbebudgets wird individuell mit dem Kunden abgestimmt und richtet sich nach den Zielen und dem Umfang der Werbekampagne.

Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der monatlichen Betreuungspauschale.

7.5.Zahlung an Meta

Der Kunde hinterlegt im dafür vorgesehenen Werbekonto eine gültige Zahlungsmethode.

Die Abrechnung der Werbekosten erfolgt unmittelbar zwischen dem Kunden und Meta beziehungsweise dem jeweils eingesetzten Werbeplattformbetreiber.

Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der vereinbarten Leistungen die Einrichtung und Verwaltung der Werbekampagnen, soweit die erforderlichen Zugriffsberechtigungen vorliegen.

7.6.Zahlungsfristen

Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.

Die Einrichtungspauschale muss unabhängig davon vor Beginn der Leistungserbringung vollständig eingegangen sein.

Die Zahlung erfolgt auf das jeweils auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto.

7.7.Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und gegebenenfalls weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.

7.8.Zurückbehaltungsrecht

Bei erheblichem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen vorübergehend auszusetzen.

Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

7.9.Vorzeitige Kampagnenbeendigung

Wird eine Werbekampagne auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit pausiert oder beendet, bleiben die vereinbarten Vergütungsansprüche grundsätzlich bestehen.

Dies gilt nicht, soweit gesetzliche Rechte des Kunden entgegenstehen oder die Parteien eine abweichende Vereinbarung treffen.

7.10.Preise und Umsatzsteuer

Alle vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Anwendung des regulären Umsatzsteuersatzes beträgt dieser derzeit 19 Prozent.

7.11.Währung

Sämtliche Zahlungen erfolgen grundsätzlich in Euro.

8. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

8.1.Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

8.2.Als vertraulich gelten insbesondere interne Unternehmensdaten, Marketingstrategien, Kalkulationen, Kundendaten, Bewerberinformationen, Geschäftsgeheimnisse und andere nicht öffentliche Informationen.

8.3.Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verwendet werden.

8.4.Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit sie für die Vertragserfüllung erforderlich und rechtlich gestattet ist oder die betroffene Vertragspartei zugestimmt hat.

8.5.Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

8.6.Der Auftragnehmer verpflichtet geeignete Mitarbeiter und eingesetzte Dienstleister im erforderlichen Umfang zur Vertraulichkeit.

8.7.Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertrags fort, soweit die betreffenden Informationen weiterhin vertraulich und schutzwürdig sind.

9. Datenschutz

9.1.Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.

9.2.Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

9.3.Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit er datenschutzrechtlich als Verantwortlicher handelt.

9.4.Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

9.5.Die datenschutzrechtlichen Rollen und Pflichten der Vertragsparteien richten sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit und den gesetzlichen Vorgaben.

9.6.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Pflichten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten einzusetzen.

9.7.Der Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter erfolgt, soweit erforderlich, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

9.8.Nach Vertragsbeendigung werden personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht, zurückgegeben oder weiterhin rechtmäßig aufbewahrt.

9.9.Die Datenschutzerklärung der Website bleibt von diesen AGB unberührt.

10. Haftung

10.1.Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

10.2.Der Auftragnehmer haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

10.3.Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.4.Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10.5.Der Auftragnehmer übernimmt keine Erfolgsgarantie für eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, Einstellungen, Neukunden, Reservierungen, Aufträgen oder Umsätzen, sofern nicht ausdrücklich eine solche Garantie vereinbart wurde.

10.6.Für Störungen, Einschränkungen oder Änderungen auf Plattformen Dritter haftet der Auftragnehmer nur, soweit ihm eine eigene Pflichtverletzung zur Last fällt und die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind.

10.7.Die gesetzlichen Vorschriften über ein Mitverschulden des Kunden bleiben unberührt.

11. Urheberrecht und Nutzungsrechte

11.1.Der Kunde räumt dem Auftragnehmer für die Dauer und den Zweck der Vertragsdurchführung die erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Materialien ein.

Hierzu gehören insbesondere Bilder, Videos, Logos, Texte und sonstige Werbematerialien.

11.2.Der Kunde stellt sicher, dass er über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte verfügt.

11.3.Die Urheberrechte an vom Auftragnehmer selbst erstellten geschützten Werbematerialien verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

11.4.Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer für ihn erstellten Werbematerialien für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck und für die Dauer der vereinbarten Zusammenarbeit, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

11.5.Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Verwertung bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit hierfür entsprechende Nutzungsrechte erforderlich sind.

11.6.Nutzungsrechte an Materialien Dritter, insbesondere Stockfotos, Schriftarten, Musik oder sonstigen lizenzierten Inhalten, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

11.7.Eine öffentliche Nennung des Kunden als Referenz unter Verwendung von Unternehmensnamen, Logo oder Kampagnenmaterialien erfolgt nur nach entsprechender Zustimmung des Kunden. Gesetzlich zulässige Verwendungen bleiben unberührt.

11.8.Werden wegen vom Kunden bereitgestellter rechtsverletzender Materialien Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer geltend gemacht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Verantwortlichkeit und Schadensersatz. Eine Freistellung kommt nur in Betracht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat.

12. Höhere Gewalt

12.1.Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen und die Vertragserfüllung vorübergehend unmöglich machen, können die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der tatsächlichen Behinderung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beeinflussen.

12.2.Als Ereignisse höherer Gewalt kommen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, erhebliche unvorhersehbare Infrastrukturausfälle und vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse in Betracht.

12.3.Die betroffene Vertragspartei informiert die andere Vertragspartei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

12.4.Beide Vertragsparteien verpflichten sich, zumutbare Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen zu ergreifen.

12.5.Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Leistungsstörungsrechte bleiben unberührt.

13. Schlussbestimmungen

13.1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses auf den jeweiligen Vertrag anwendbar wäre.

13.2.Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags können im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

13.3.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

13.4.Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 ZPO oder aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen zulässig ist, wird Saarbrücken als Gerichtsstand vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.5.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen gewerblichen Kunden, sofern sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.

Bei Fragen zu diesen Angaben erreichen Sie uns unter info@genusspersonal.de oder telefonisch unter 0163 9005030. Weitere Informationen finden Sie im Impressum und in der Datenschutzerklärung.